Gewinnen Sie Golfvergnügen auf 24 Golfanlagen
Mit dem Golferlebnis Steiermark gibt es seit der Saison 2025 eine neue touristische Initiative und mit der Steiermark GOLF CARD eine digitale Greenfee-Karte für puren Golfgenuss. Wahlweise mit drei, vier oder fünf Greenfees kann damit auf 21 Golfanlagen in der Steiermark und den Abspielplätzen Lungau-Katschberg, Allegria Stegersbach und Radstadt abgeschlagen werden. Von Schladming-Dachstein im Norden, über die herrlichen Anlagen im Murtal (Murau-Kreischberg, Grebenzen-Mariahof und Murtal) bis zum Murhof, Murstätten, Frauenthal und Loipersdorf im Süden – die Steiermark hat großartige Plätze zu bieten.
Gewinnspielfrage
Beantworten Sie bis 19. September die Gewinnfrage und mit etwas Glück gewinnen Sie eine von zwei Steiermark GOLF CARDS mit vier Greenfees.
Mit Angabe der E-Mail-Adresse erfolgt die Teilnahme an der Verlosung. Die Teilnahme an der Verlosung setzt dabei neben der Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus, dass der Teilnehmer die persönliche Adresse / E-Mail-Adresse für die Newsletteranmeldung und zum Zwecke einer etwaigen Gewinn-Benachrichtigung übermittelt hat. Die Teilnahme ist unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Eine Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt. Besteht Anlass zur Vermutung, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder falsche, unleserliche, betrügerische oder sonstige ungültige bzw. unzulässige Informationen bereitgestellt wurden bzw. dass durch technische Manipulation versucht wurde, die Anmeldung zu beeinflussen, behält sich der Steirische Golf Verband das Recht vor, Teilnehmer von der Verlosung und vom Gewinnspiel auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel kann der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Sie erklären sich bereit, dass wir die Daten zur Gewinnermittlung und Bekanntgabe an unseren Partner weitergeben. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN AM GEWINNSPIEL
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben und gegebenenfalls die Gewinnspielfragen richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die zur Teilnahme benötigten Daten korrekt angegeben bzw. ausgefüllt sowie alle genannten und erforderlichen Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist per Internet und per Gewinnspielformular möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen des Steirischen Golf Verbandes oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Bei diesem Gewinnspiel handelt es sich ausdrücklich nicht um ein Glücksspiel oder eine Lotterie im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen abhängig. Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ausgewählt.
Teilnahmeschluss ist der 19. September 23:59 Uhr
5. Gewinn
Gewinne eine von zwei Steiermark GOLF CARDS mit vier Greenfees
6. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtig.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen.
9. Beendigungsmöglichkeiten
Der Steirische Golf Verband behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.
10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Der Steirische Golf Verband haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Der Steirische Golf Verband haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet der Der Steirische Golf Verband nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulationen der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet der Der Steirische Golf Verband nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der Der Steirische Golf Verband haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.